Sehr geehrte Expertenforum,
ein Mitarbeiter unseres Mandanten möchte seinen Zusatzurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, an den Arbeitgeber veräußern. Ist der Verkauf der Urlaubstage steuer- und beitragsrechtlich wie eine Urlaubsabgeltung bei Austritt abzurechnen?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
N. P.