Expertenforum - Verkauf von Zusatzurlaub durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber

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  • 01
    Verkauf von Zusatzurlaub durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber

    Sehr geehrte Expertenforum,


    ein Mitarbeiter unseres Mandanten möchte seinen Zusatzurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, an den Arbeitgeber veräußern. Ist der Verkauf der Urlaubstage steuer- und beitragsrechtlich wie eine Urlaubsabgeltung bei Austritt abzurechnen?


    Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße


    N. P.

  • 02
    RE: Verkauf von Zusatzurlaub durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    eine Abrechnung als Urlaubsabgeltung ist nur zulässig, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist und der noch zu gewährende Urlaub nicht vollständig genommen werden kann,
    Um Urlaubstage zu verkaufen muss der Mitarbeitende schriftlich auf die gewünschte Anzahl von vertraglich zugesicherten Urlaubstagen verzichten und erhält im Gegenzug eine Erhöhung der jährlichen Verdienstes.
     
    Nach unserer Einschätzung ist eine Abrechnung als Einmalzahlung im Auszahlungsmonat vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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