Expertenforum - Verpflegungsmehraufwand Luxemburg

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  • 01
    Verpflegungsmehraufwand Luxemburg

    Liebe Experten,

    einer unserer MA hatte eine 2-tägige Dienstreise nach Luxemburg. Ist es richtig, wenn wir ihm für den Hinreisetag 42 Euro und für den Abreisetag am nächsten Tag 42 Euro erstatten?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Verpflegungsmehraufwand Luxemburg

    Hallo LyO,
     
    Ihre Frage zum Verpflegungsaufwand für eine 2-tätige Dienstreise nach Luxemburg betrifft vordergründlich steuerrechtliche Regelungen, zu denen wir im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Für den Bereich der Sozialversicherung gilt grundsätzlich folgendes:
     
    Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen, gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.
               
    Sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers anlässlich von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten dagegen steuerpflichtig, besteht auch Beitragspflicht.
     
    Deshalb ist Ihre Frage zunächst mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung schließt sich dann der steuerrechtlichen an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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