Arbeitnehmer lebt dauerhaft in Südtirol. Arbeitgeber ist in Deutschland, Einsatzort dauerhaft ebenfalls in Südtirol, er ist von der Steuerpflicht in Deutschland befreit, wie sind hier die Verpflegungsmehraufwendungen nach der 3-Monats-Frist sozialversicherungsrechtlich zu behandeln, die Steuerpflicht in Deutschland ist ja nicht gegeben.
Zieht diese Steuerfreiheit in Deutschland auch die SV-Freiheit nach sich?