Sehr geehrte Damen und Herren,
wird bei der Beurteilung der Versicherungspflichtgrenze der vom Arbeitnehmer übernommene SV Beitrag zur Zusatzversorgung hinzugerechnet?
Kurze Erläuterung, der AG zahlt eine Umlage an die Zusatzversorgungskasse für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss aber von diesem Betrag der Sozialversicherung unterwerfen..
Danke und viele Grüße
Nicole Chauchet