Guten Tag,
die über die Unterstützungskasse erteilte Versorgungszusage eines ehemaligen Arbeitnehmers wird fällig. Der Leistungsfall und Auszahlung betrifft aber nun seine geschiedene Ehefrau.
Die Mitteilung über die Auszahlung hat der AG des ehemaligen Arbeitnehmer erhalten und muss diese nun an die Frau weiterleiten. Wird die Kapitalleistung nun beim ehemaligen Arbeitgeber ihres Mannes abgerechnet und die Frau als Mitarbeiter angelegt?
Wenn ja, muss als Krankenkasse Versorgungsbezüge Ihre Krankenkasse erfasst werden?
Danke