Expertenforum - Versorgungsbezug/ Pflegeversicherung- Kinder

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  • 01
    Versorgungsbezug/ Pflegeversicherung- Kinder

    Wir haben Versorgungsempfänger für welche wir Beiträge an die Krankenkasse abführen.

    Nun ist bei einem Versorungsbezugsempfänger aufgefallen, das wir den Beitrag zur Pflegeversicherung so abgeführt haben, als ob Sie kinderlos ist.

    Dabei hat Sie ( Jahr 1945) schon immer Kinder/ Beiträge werden seit dem Jahr 2020 abgeführt.

    Frage wie kann Sich die Versorgungsbezugsempfängerinen die zuviel gezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung erstatten lassen?

  • 02
    RE: Versorgungsbezug/ Pflegeversicherung- Kinder

    Hallo Lucy,
     
    die Erstattung von Beiträgen obliegt grundsätzlich der zuständigen Krankenkasse. Diese kann jedoch Abweichendes vereinbaren. Findet das Zahlstellenverfahren Anwendung, ist es nicht zwingend, dass die Krankenkasse die Erstattung der Beiträge durchführt. Sofern die Zahlstelle von sich aus die Erstattung im Wege einer Verrechnung mit den laufend einzubehaltenden Beiträgen durchführt, wird dies auch ohne eine explizite Vereinbarung mit der Krankenkasse akzeptiert, soweit der Erstattungsanspruch unstrittig ist.
     
    Hat die Krankenkasse die Beiträge unmittelbar eingezogen, ist sie auch für die Erstattung von Beiträgen zuständig. In beiden Fällen steht der Erstattungsanspruch dem zu, der die Beiträge getragen hat, im Fall der Beiträge aus Versorgungsbezügen also dem Versicherten.
     
    Zudem ist die Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind zu beachten.
     
    Wir empfehlen der betroffenen Person, sich zunächst an ihre Krankenkasse zu wenden, um mit ihr die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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