Expertenforum - Versteuerung geldwerter Vorteil PKW-Nutzung

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  • 01
    Versteuerung geldwerter Vorteil PKW-Nutzung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter beginnt sein Angestelltenverhältnis in unserem Unternehmen ab 01.06.24. Als Bestandteil seiner Vergütung erhält er einen PKW (auch zur privaten Nutzung). Versteuert werden 1% des Bruttolistenpreises sowie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Der Mitarbeiter soll das Fahrzeug bereits am 31.05.24 übernehmen. Frage: Entsteht für den Monat Mai bereits ein geldwerter Vorteil und wenn ja, mit dem vollen Monatsbetrag oder nur anteilig? Wenn ja, muss das dann rückwirkend mit der Juni Abrechnung versteuert werden, da es ja für den Monat Mai keine Abrechnung gibt? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Versteuerung geldwerter Vorteil PKW-Nutzung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation (Übernahme des Fahrzeugs mit Privatnutzungsmöglichkeit bereits am 31. Mai) entsteht für den Monat Mai ein geldwerter Vorteil, der mit dem vollen Betrag von ein Prozent des Bruttolistenpreises erfasst werden muss. Eine zeitanteilige Erfassung (1/31stel) wird von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung nicht akzeptiert (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 24.02.2015, 6 K 2540/14 und FG Düsseldorf Urteil vom 24.01.2017, 10 K 1932/16E). Eine Alternative bestünde lediglich im Verzicht auf die Anwendung der 1 %-Methode (und Führung eines Fahrtenbuches), dann jedoch zwingend für das gesamte Kalenderjahr.


    Die Abrechnung wäre für den Monat des Zuflusses (also Mai) vorzunehmen. In ähnlichen Konstellationen wird von der Finanzverwaltung allerdings die Zusammenfassung mit dem Folgemonat häufig akzeptiert. Hierzu empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (bei Wunsch nach verbindlicher Beantwortung im Wege der Anrufungsauskunft).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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