Expertenforum - Vertriebs-Reisetätigkeit von D in AT

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  • 01
    Vertriebs-Reisetätigkeit von D in AT

    Ein Außendienstmitarbeiter hat die Kundenbetreuung von Süddeutschland sowie Österreich als auch Schweiz inne. Er fährt jede Woche, einen Tag/Woche hat er Homeoffice in D.

    Wie muss der dauerhafte Antrag für A1 (sowohl für AT als auch für CH) gestellt werden, da der Mitarbeiter auf lange Sicht eine hohe Anzahl von Kunden anfährt?

    Wie heißt der Antrag? - wie muss der Einsatzort angegeben werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Vertriebs-Reisetätigkeit von D in AT

    Hallo DAi,
     
    bei regelmäßig wiederkehrender Erwerbstätigkeit pro EU-Land inkl. Schweiz (mindestens 1 Tag im Monat oder 5 Tage im Quartal) kann eine Entsendebescheinigung über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) gleich für max. 5 Jahre von Beginn an ausgestellt werden.
     
    Hierbei handelt es sich um den „A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte", der über das Entgeltabrechnungsprogramm oder alternativ über das SV-Meldeportal zu übermitteln ist.
     
    Übt der Arbeitnehmer eine regelmäßige Erwerbstätigkeit in mehreren EU-Ländern aus, so sind die einzelnen Länder anzugeben.
     
    Nach unserem Kenntnisstand sind bei der Beantragung einer A1-Entsendebescheinigung Angaben zur Beschäftigungsstelle zwingend erforderlich, sofern mindestens eine konkrete Beschäftigungsstelle in dem Staat, in den die Entsendung erfolgt, feststeht.
    Gibt es dagegen keine feste Beschäftigungsstelle, ist die Option "Keine feste Beschäftigungsstelle" zu aktivieren. In diesem Fall sind keine weiteren Angaben erforderlich.
     
    Sofern die Person in mehreren Mitgliedsstaaten tätig wird, ist die Funktion "Weitere" auszuwählen und für jeden Mitgliedsstaat sind die entsprechenden Angaben zur Tätigkeit anzugeben. Hierbei können bis zu 30 Einsatzstellen benannt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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