Expertenforum - Verzicht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

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  • 01
    Verzicht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    Hallo Zusammen,


    ein Mitarbeiter ist 50 Jahre alt und würde aufgrund eines Abschlusses eines Wertkontos ab dem 01.02.2025 unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen. Ist ein Verzicht jederzeit möglich oder nur am Jahresanfang bei Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung.


    Danke für Ihre Antwort

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Verzicht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird, u.a. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Reduzierung der Arbeitszeit auf die hälfte oder weniger als die Hälfte der Wochenarbeitszeit.
     
    Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
     
    Der Befreiungsantrag ist somit innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen, zu einem späteren Zeitpunkt ist dies nicht mehr möglich.
     
    In Ihrem Fall wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Wertkontos die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten, dies ist aus unserer Sicht, sofern keinen anderen Umstände vorliegen, kein Tatbestand, der eine Befreiungsmöglichkeit von der Krankenversicherungspflicht begründet. Es handelt sich um eine Gehaltsumwandlung zugunsten des Wertkontos.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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