Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter ist 50 Jahre alt und würde aufgrund eines Abschlusses eines Wertkontos ab dem 01.02.2025 unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen. Ist ein Verzicht jederzeit möglich oder nur am Jahresanfang bei Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung.
Danke für Ihre Antwort
Viele Grüße