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  • 01
    VMA

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Teilzeitbeschäftigter 20 Std./Wo. ist 3 Wochen auf Dienstreise. Laut AZK war er auch im Ausland tatsächlich nur für 20 Std./Wo. für den Arbeitgeber tätig. Da er jedoch über 8 Std. abwesend von seiner Wohnung/erster Tätigkeitsstätte ist, kann er trotzdem den Vollen VMA für die Tage der Dienstreise erhalten, auch wenn er nur täglich 4 Std. auf Dienstreise gearbeitet hat? Können Sie dieser Einschätzung folgen? Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: VMA

    Sehr geehrte Fragesteller,


    in der von Ihnen geschilderten Konstellation kann der Verpflegungsmehraufwand jeweils für die entsprechenden Tage angesetzt werden. Entscheidend ist insoweit nicht die tägliche Arbeitszeit, sondern die jeweilige dienstlich veranlasste Abwesenheitszeit vom eigenen Wohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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