Guten Morgen, wenn ich eine Altersvollrentnerin als Minijobberin anstelle, muss ich sie ja eigentlich nicht diesen "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" ausfüllen lassen oder? Die Entscheidung ist ja für sie eigentlich irrelevant und wir als AG müssen in dem Fall auch nicht dieses Formular in den Personalunterlagen vorweisen können oder?
Expertenforum - Vollrentner als geringfügig Beschäftigte
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Vollrentner als geringfügig Beschäftigte
-
02
RE: Vollrentner als geringfügig Beschäftigte
Sehr geehrte Frau Geithe,
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Wenn sie keine eigenen Beiträge (mehr) zahlen wollen, können sie sich während eines Minijobs aber jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Die Minijobber stellen dafür einen schriftlichen Antrag bei ihrem Arbeitgeber.
Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind nach Ablauf des Kalendermonats, indem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, rentenversicherungsfrei, so dass sie bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen und infolgedessen auch keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen kann.
In Ihrem Fall ist von der Altersvollrentnerin kein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen, da sie gesetzlich rentenversicherungsfrei ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service