Expertenforum - vollzeitschulische Maßnahme

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  • 01
    vollzeitschulische Maßnahme

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Praktikant absolviert ab dem 03.06.-12.06.2023 ein freiwilliges Praktikum.

    Wie wird dieser versichert bzw. wie ist dieser versichert, zwecks Unfallversicherung.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Kerstin Meißner

  • 02
    RE: vollzeitschulische Maßnahme

    Hallo Frau Meißner,
     
    bei einem freiwilligen Praktikum handelt es sich um ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. Bei Zahlung von Arbeitsentgelt ist dieses nach den allgemeinen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.
     
    Personen, die dagegen ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zum Unfallversicherungsschutz empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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