Hallo,
wie erfolgt die Vorerkrankungsanfrage bei privat versicherten Arbeitnehmern? Der elektronische Datenaustausch ist hier ja nicht möglich. Müssen wir als Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, dass die Erkrankungen zusammenhängen und der Arbeitnehmer muss das Gegenteil beweisen, wenn es nicht so wäre? Reicht die generelle Auskunft des Beschäftigten aus, ob eine Vorerkrankung vorliegt oder nicht?.
Außerdem haben wir gesetzlich versicherte Personen, die zu einem Privatarzt gehen. Würde die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkennen und kann hier ein Austausch über eAU stattfinden? Wenn nicht, wie ist hier bezüglich der Vorerkrankungsabfrage zu verfahren?
Danke und viele Grüße
Stephanie