Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns möchte mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen (Altersvollrente, keine Teilrente). Gleichzeitig möchte er in Teilzeit weiter arbeiten (sv-pflichtig). Nach unseren Kenntnissen müsste er mit Personengruppenschlüssel 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111 abgerechnet werden. Unsere Frage: erhöhen die weiterhin gezahlten RV-Beiträge seine laufende Rente und wenn ja, wann findet die Anpassung statt? Jährlich zum Jahreswechsel oder zu welchem Termin?
Vielen Dank.