Expertenforum - vorzeitiger Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit

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  • 01
    vorzeitiger Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit

    Hallo liebes Experten-Team,


    ich würde gerne wissen, ob die Krankenkasse informiert werden muss, wenn ein Beschäftigter seinen Dienst wieder Antritt, obwohl die Arbeitsunfähigkeit laut Krankenschein fortbesteht? Wenn ja, in welcher Form hat dies zu erfolgen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sabine H.

  • 02
    RE: vorzeitiger Dienstantritt nach Arbeitsunfähigkeit

    Hallo Sabine H.,
     
    grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine vom Arzt erstellte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf ist. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.
     
    Sofern ein noch krankgeschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder die Arbeit aufnimmt, sollte der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sich - soweit es ihm möglich ist - vergewissern, ob er tatsächlich einen „einsatzfähigen“ Eindruck macht. Ist dies der Fall, empfehlen wir, das der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Arbeitsfähigkeit schriftlich erklärt. Eine „Gesundschreibung“ – wie oftmals kolportiert wird – gibt es im deutschen Gesundheitswesen nicht.
     
    Eine Abstimmung mit der betreffenden Krankenkasse erscheint in einem solchen Fall sinnvoll.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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