Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Ein Unternehmer betreibt eine Unternehmung mit mehreren Standorten. Dieser Unternehmer möchte nun gerne mit einer anderen natürlichen Person (zur Zeit ist diese Person ein Arbeitnehmer in einer der Filialen) eine GbR gründen. In die GbR sollen alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme des neuen Mit-Gesellschafters) überführt werden. Benötigt die GBR für alle Standorte, wegen der neuen Firmierung, neue Arbeitgeber-Nummern für alle Filialen?
Und zweite Frage, ist der Übergang vom Arbeitnehmer hin zu einem GbR-Gesellschafter für die sozialversicherungsrechtliche Würdigung (bisher sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in allen SV Zweigen) für den Zeitraum vor GbR-Gründung schädlich? Also kann unter Umständen die SV-Pflicht (Zeitraum vor GbR-Gründung) versagt werden?
Zum Zeitpunkt der Anstellung und während der bisherigen Tätigkeit gab es keinerlei Überlegungen die zu einer GbR-Gründung Anlass gegeben haben. Aktuell gibt es aber diese Überlegungen, sodass wir uns im Voraus über die Konsequenzen ein Bild machen müssen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. A. Wy