Liebe Experten,
ein Mitarbeiter, krankenversicherungspflichtig und aktuell Mitglied einer gesetzl. Krankenversicherung (PGS 101, BGS 1111), möchte unbedingt von der gesetzlichen Krankenversicherung zur o. g. Solidargemeinschaft wechseln und beruft sich dabei auf § 176 SGB V. Was muss ich als Lohnabrechner und Arbeitgeber dabei beachten, einfach umschlüsseln auf BGS 0111? Einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht nach Wechsel zur Solidargemeinschaft wohl nicht?
Besten Dank für Ihren Rat. Freundliche Grüße
Rudi Ratlos