Expertenforum - Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung

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  • 01
    Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung

    Liebe Experten,


    bei einem Mitarbeiter (unter 55 Jahre) wurde zum Jahreswechsel festgestellt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht wird und er in die gesetzliche Krankenkasse muss. Die gesetzliche Krankenkasse teilt nun mit, dass eine Versicherung erst ab Juni 2024 möglich ist.


    Darf der Mitarbeiter bis Mai weiterhin in der privaten KV bleiben oder hätte die gesetzliche KK den Mitarbeiter ab Januar aufnehmen müssen.


    Lieben Dank für Ihre Unterstützung


    Emmely

  • 02
    RE: Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, tritt mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens sofort Krankenversicherungspflicht ein.
    Sollte der Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung seinen Krankenversicherungsschutz sichergestellt haben, hat dieser mit Beginn der Versicherungspflicht ein Sonderkündigungsrecht des PKV-Vertrages.
     
    Wenn sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert (erhöht), was stets zum 01.01. eines Jahres der Fall ist und nur dadurch Krankenversicherungspflicht eintritt, besteht die Möglichkeit einer Befreiung nach § 8 SGB V.
     
    Sofern also der Mitarbeiter die JAE Grenze ab 01.01.2024 nicht mehr überschreitet, tritt Krankenversicherungspflicht zum 01.01.2024 ein. Warum die gesetzliche Krankenkasse in Ihrem Fall die Versicherung erst ab Juni 2024 durchführen möchte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Daher empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der gewählten Krankenkasse aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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