Liebe Experten,
bei einem Mitarbeiter (unter 55 Jahre) wurde zum Jahreswechsel festgestellt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht wird und er in die gesetzliche Krankenkasse muss. Die gesetzliche Krankenkasse teilt nun mit, dass eine Versicherung erst ab Juni 2024 möglich ist.
Darf der Mitarbeiter bis Mai weiterhin in der privaten KV bleiben oder hätte die gesetzliche KK den Mitarbeiter ab Januar aufnehmen müssen.
Lieben Dank für Ihre Unterstützung
Emmely