Hallo liebes Expertenteam,
wir haben einen Werkstudenten beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt 15 Stunden. Während der Vorlesungszeiten darf die Arbeitszeit im gleitenden Arbeitszeitmodell 20 Stunden nicht überschreiten.
Die Abrechnung wurde als Werkstudent vorgenommen.
In der KW 25 überschritt die Arbeitszeit 20 Stunden. Es handelte sich weder um vorlesungsfreie Zeiten. Noch erfolgte die mehrgeleistete Arbeit während der Abend- oder Nachtstunden.
Das Werkstudentenprivileg entfällt somit durch die Überschreitung. Versicherungspflicht tritt ein.
Meine Frage in diesen Zusammenhang wäre:
Sollte im Laufe der weiteren Beschäftigung die Arbeitszeit dauerhaft wieder im Rahmen der vereinbarten Grenzen unter 20 Stunden liegen, besteht nach einem festgelegten Zeitraum die Möglichkeit wieder in das Werkstudentenprivileg und die Krankenversicherung der Studenten zurückzuwechseln? Oder gilt die Versicherungspflicht für die komplette Dauer der Beschäftigung, in der der Studierende noch für uns tätig ist?
Besten Dank vorab und viele Grüße
T. Schneider