Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der nun nach längerer Krankheit und Krankengeldbezug zum 09.09.2024 von der Krankenkasse ausgesteuert wurde.
Während des Krankengeldbezuges haben wir Urlaubs- und Weihnachtsgeld ungekürzt ausbezahlt. Aber wie ist das nun bei Aussteuerung? Konkret für 2024 bei diesem Mitarbeiter: Wird das WG nun gekürzt für Oktober bis Dezember (volle Monate), also für 3/12 und 9/12 zahlen wir ihm noch aus?
Ich habe bei meinen Recherchen auch etwas gelesen, dass Anspruch auf Sonderzahlungen nur besteht bei Bezug von Entgelt, Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss. Demnach hätten wir bereits ab Bezug von Krankengeld (wir zahlen keinen Zuschuss) kein UG und WG mehr bezahlen müssen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.