Expertenforum - Weihnachtsgeld / IAP

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Weihnachtsgeld / IAP

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    den Arbeitnehmern wurde in den letzten beiden Jahren unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld ausbezahlt (2023 etwas mehr wie 2022). Die Zahlung ist freiwillig und nicht vertraglich vereinbart. Darf dieses Jahr Weihnachtsgeld gekürzt werden und dafür mehr IAP bezahlt werden?


    Vielen Dank. MfG

  • 02
    RE: Weihnachtsgeld / IAP

    Hallo GraMir,
     
    Ihre Frage zur Möglichkeit der Kürzung des Weihnachtsgeldes in Verbindung mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Weihnachtsgeld / IAP

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 3 Nr. 11c EStG). Wurde das bisherige Weihnachtsgeld nur 2022 und 2023 gezahlt und existiert hierzu keine vertragliche Regelung oder sonstige Zusage des Arbeitgebers, dürfte ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Zahlung des bisherigen Weihnachtsgeldes noch nicht entstanden sein.


    Vor diesem Hintergrund kann in diesem Kalenderjahr die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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