Expertenforum - Weiterbeschäftigung Rentenbezug / Unbezahlter Urlaub

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  • 01
    Weiterbeschäftigung Rentenbezug / Unbezahlter Urlaub

    Guten Morgen liebes Expertenteam,

    ein MA wird zum 01.09.2025 als besonders langjährig versicherter Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze Vollrente beziehen und weiterhin in Vollzeit für uns beschäftigt bleiben und .

    Ich würde dann den Beitragsgruppenschlüssel 3321 und den Personengruppenschlüssel 119 anwenden.

    Dieser Mitarbeiter möchte zusätzlich zum vertraglichen Urlaub immer wieder wochenweise unbezahlten Urlaub nehmen. Gibt es hierbei etwas zu beachten, sofern die unbezahlte Freistellung die Monatsfrist nicht überschreitet?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung Rentenbezug / Unbezahlter Urlaub

    Guten Tag,
     
    beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Altersrente für langjährig Versicherte (Vollrente) beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind mit der Personengruppe „119“ und der Beitragsgruppe „3321“ zu schlüsseln.
     
    Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt also als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (z. B. unbezahlter Urlaub) fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung länger als einen (Zeit-)Monat andauert, endet sozialversicherungsrechtlich, unabhängig von den arbeitsrechtlichen Regelungen, die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, so dass eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist.
     
    Sofern die unbezahlte Freistellung die Monatsfrist nicht überschreitet, ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nichts zu beachten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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