Sehr geehrtes Expertenteam,
eine ANin hat während des Krankengeldbezuges (KG) einen Zuschuss von ca. 500 EUR brutto vom AG erhalten. Wegen der Entgelthöhe erfolgte das unter BGRS 1/1/1/1 sowie nach LSt.-Abzugsmerkmalen (II, 0,5). Die ANin wurde jetzt nach Ende des max. KG-Bezugs ausgesteuert. Eine Abmeldung (Grund 30, Ende der Beschäftigung) ist erfolgt.
Wenn ich richtig liege, ist das Arbeitsverhältnis damit zwar sozialversicherungsrechtlich beendet, aber nicht arbeitsrechtlich.
Die ANin erhält nunmehr Leistungen von der Arbeitsagentur im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.
Der AG möchte der ANin so wie bisher einen monatlichen Zuschuss in unveränderter Höhe gewähren. Kann das weiterhin überhaupt abgerechnet werden? Die Zahlung würde somit ja nur noch den LSt.Abzugsmerkmalen unterliegen, da der BGRS ja auf 0/0/0/0 gesetzt werden muss. Der PGRS müsste von 101 auf 190 oder 900 ebenfalls geändert werden. Es handelt sich wie erwähnt nicht um eine Einmalzahlung, sondern soll mindestens laufend bis zur Entscheidung der Erwerbsminderungsrente geleistet werden.
Vielen Dank.
Th. K.