Hallo,
wir sind ein Krankenhaus und die MA arbeiten im Schichtdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit (AZ) der MA beträgt 20 Std., die tägliche (bei 5-Tage-Woche) AZ 4 Std. Die mtl. AZ beträgt ca. 87 Std. Die MA werden nun täglich nicht mit den 4 Std. verplant, sondern im Schichtdienst mit. ca. 7,42 Std., sie haben dadurch mehr freie Tage.
Wenn diese MA nun "Kind krank" zu Hause bleibt, geben wir in unser Abrechnungssystem den 1 Tag als Kürzung ein. Dann wird die Vergütung für den 1 Tag, also 4 Std. gekürzt und nicht für die 7,42 Std., für die sie eingeplant wurde. In dem Beispielfall wurde das Bruttoentgelt um ca. 80 € gekürzt, der Krankenkasse wurde auch ein sv-pflichtiges Entgelt von 80 € gemeldet.
Die MA sagt uns jetzt, das der Krankenkasse das Entgelt für 7,42 Std. gemeldet werden muss.
Was wäre richtig?
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen