Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ein Werkstudent (Arbeitsvertrag als Werkstudent) bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 500,00 Euro (in der Zukunft eventuell höher) als Minijober angemeldet werden oder bleibt es bei dem vertraglich vereinbarten Status als Werkstudent?
Mit freundlichen Grüßen
Holli68