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  • 01
    Werkstudent

    Hallo,

    Zählen die Weihnachtsferien der Uni (vom 24.12.2024 - 06.01.2025) auch zu den vorlesungsfreien Zeiten ?

    Haben einen Werkstudenten der in den Ferien mehr als die 20 Stunden arbeiten möchte. Ist das möglich und er bleibt weiterhin als Werkstudent in der Beitragsgruppe 0100. Oder muss ich ihn mit der Beitragsgruppe 1111 anmelden.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    Ordentlich Studierende sind in einer neben dem Studium mehr als geringfügig ausgeübten Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg). Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg ist, dass das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Student während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeitet. Während der vorlesungsfreien Zeit, den Semesterferien der Universität oder Hochschule, an der der Werkstudent eingeschrieben ist, kann die Arbeitszeit auch mehr als 20 Stunden in der Woche betragen.
     
    Vorlesungsfreie Zeit sind nur die offiziellen Semesterferien der Universitäten und Hochschulen. Die Semesterferien sind die Zeiten am Ende eines Semesters bis zum Beginn des neuen Semesters, in der regelmäßig keine Lehrveranstaltungen stattfinden.
     
    Andere Zeiten während der Vorlesungszeiten des Studiums ohne tatsächliche Lehrveranstaltungen (z. B. „Weihnachtsferien“) werden den vorlesungsfreien Zeiten nicht zugerechnet.

    Insofern tritt bei einer Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Std in diesem Zeitraum der "Weihnachtsferien" Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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