Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der eine Vollzeit-Ausbildung in Osteopathie bei einer Schule bis 2028 ausübt. Bei uns möchte er gerne als Werkstudent mit 15 Stunden wöchentlich tätig sein. Ist dies von Seiten der Sozialversicherung möglich und wenn ja, was muss hier ggf. beachtet werden.
Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.