Hallo, ist die Einordnung als Werkstudent bei folgenden Vorbeschäftigungszeiten richtig:
15.06.23 bis 31.01.24 Teilzeitbeschäftigte
01.02.24 bis 31.03.24 Vollzeitbeschäftigte
01.04.24 Aufnahme Studium und während des Studiums
01.04.24 bis 30.09.24 Teilzeitbeschäftigte mit 15 Stunden an 5 Tagen/Woche
01.10.24 unbefristet Teilzeitbeschäftigte mit 10 Stunden an 5 Tagen/Woche zusätzlich GFB mit 4 Stunden/ Woche an der Hochschule
Wenn ja, die Einordnung als Werkstudentin erfolgte durch uns als Arbeitgeber rückwirkend, da nicht bekannt war, das sie als Werkstudentin krankenversichert war. Jetzt muss die Studentin eine hohe Nachzahlung leisten. Der Krankenkasse (nicht die AOK) lag ein Antrag auf Werkstudentenversicherung der Studentin ab April vor, diese informierte den Arbeitgeber jedoch leider zu spät und zog bei der Studentin die Beiträge trotz vorliegender Einzugsermächtigung nicht ein.
Gibt es eine Mőglichkeit die Studentin zu unterstützen?
Für unsere Studentin ist die Werkstudentenregelung aufgrund ihres geringen Einkommen sehr ungünstig. Warum gibt es keine Alternative? Wegen eines zusätzlichen Minijobs kommt eine Tätigkeit als GFB bei uns nicht in Frage.
Vielen Dank an das Expertenforum!