Sehr geehrte Damen und Herren,
ein bisheriger Werkstudent vollendet im Januar 2025 das 25. Lebensjahr. Er ist bisher in der privaten Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert. Wie verhält es sich, wenn er ab 2025 dort nicht mehr mitversichert sein kann. Es muss sicher die Anmeldung bei einer gesetzlichen KK erfolgen. Das Werkstudentenprivileg entfällt ab Januar 2025 und er ist mit seinen Einkünften in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig trotzdem er ein ordentlicher Student und kein Langzeitstudent ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kluge