Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN ist Student der Medizin und hat sein Erststudium noch nicht abgeschlossen (voraussichtlich 2025). Während des Erststudium hat er mit der Im Rahmen der Dissertation
begonnen. Eine Voraussetzung für den Beginn war mindestens ein Urlaubssemester. Da die Forschungsarbeit umfangreicher und aufwendig sind. Er ist jeden Tag im Labor tätig mit Daten- erhebung, -auswertung, es werden neue wissenschaftliche Experimente geplant. Die Ergebnisse werden von ihm auf Kongressen vorgestellt. Parallel wird an der schriftliche Dissertation geschrieben. Es ist personenabhängig, wann und ob meine eine Dissertation schreiben möchte. Es wird eine experimentelle Dissertation im Bereich der Medizin angestrebt mit dem Berufsziel an einer Universität oder in der Forschung zu arbeiten. In der gesamten Betrachtungsweise das Urlaubssemester in Kombination mit der Dissertation und dem angestrebten Berufsziel steht
beabsichtigen wir den AN als Werkstudent in der Lohnrechnung abzurechnen. Neben der Studienbescheinigung haben wir auch die Vereinbarung für Doktoranten mit der Uni zu Lohnkonto genommen. Können Sie unser Vorgehen zustimmen? Vielen Dank Kluge