Liebes Experten-Team,
wir beschäftigen seit 01.07.24 einen Werkstudent, der ab 01.08.24 für zwei Monate nach Italien fliegt und von da aus für uns arbeiten wird. Was muss der Arbeitgeber hier im Rahmen des Sozialversicherungsrechts beachten? Welche Meldepflichten hat der Arbeitgeber?
Danke vorab für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße