Expertenforum - Werkstudent bei einem parallelen dualen Studiengang möglich?

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  • 01
    Werkstudent bei einem parallelen dualen Studiengang möglich?

    Hallo,


    wir würden gerne einen Studenten einstellen.

    Dieser macht ein duales Studium bei einem anderen Arbeitgeber. Eine Immatrikulationsbescheinigung bei einer Uni liegt vor.

    Parallel dazu möchten wir ihn jetzt für maximal 20 Stunden pro Woche einstellen.

    Die Frage ist, wie müssen wir ihn abrechnen? Funktioniert aufgrund des Dualen Studiums die Werkstudenten Regelung oder müssen wir ihn „normal“ abrechnen?

     

  • 02
    RE: Werkstudent bei einem parallelen dualen Studiengang möglich?

    Guten Tag,

    Werkstudenten müssen „ordentliche Studierende“ sein. Das bedeutet: 
    - Sie müssen an einer Hochschule oder einer Fachschule eingeschrieben sein. 
    - Sie müssen Zeit und Arbeitskraft überwiegend für das Studium nutzen. 

    Der Gesetzgeber sieht Letzteres als gewährleistet an, wenn Studenten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche im Unternehmen arbeiten.

    Von Werkstudenten unterscheiden sich Dualstudierende in folgenden Punkten: Ein Dualstudium wird als Einheit von Lehre und Arbeit gesehen. Deshalb entfällt die Obergrenze für die Arbeitsbelastung. Allerdings entfällt auch das sogenannte "Werkstudentenprivileg": Dualstudierende gelten als Arbeitnehmer und sind in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig, wenn sie Gehalt bekommen.

    Neben einem Vollzeit-Dualen Studium ist eine Werkstudententätigkeit nicht möglich, da die Beschäftigungszeiten addiert werden müssen.

    Die Anmeldung müsste somit in der Personengruppe 101 und der Beitragsgruppen 1111 erfolgen. Liegt das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich finden die besonderen Beitragsberechnungen Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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