Hallo,
wir würden gerne einen Studenten einstellen.
Dieser macht ein duales Studium bei einem anderen Arbeitgeber. Eine Immatrikulationsbescheinigung bei einer Uni liegt vor.
Parallel dazu möchten wir ihn jetzt für maximal 20 Stunden pro Woche einstellen.
Die Frage ist, wie müssen wir ihn abrechnen? Funktioniert aufgrund des Dualen Studiums die Werkstudenten Regelung oder müssen wir ihn „normal“ abrechnen?