Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Werkstudent mit einem Verdienst von mehr als 538,00 € arbeitet bereits in der Woche 20 Std. beim Hauptarbeitgeber. Wenn er neben dieser Arbeit noch einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnimmt, werden diese Arbeitszeiten mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet? Wie sieht es aus, wenn der AN im Urlaub seiner Hauptbeschäftigung einen Minijob oder kurzfristige Beschäftigung aufnimmt. Werden hier die bezahlten Urlaubsstunden mit den Stunden des Minijob und der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet? Vielen Dank Kluge