Student übt eine Werkstudententätigkeit sowie einen Minijob (200,- Euro) aus. Bisher liegt er hier bei max. 20 Stunden in der Woche bzw. kommt ggf. mit Wochenende/Abend/Nachttätigkeit leicht über diese Grenze. (nicht mehr als 26 Wochen im Jahr) Jetzt kommt ein weiterer Minijob( 250,-Euro) hinzu. Bisher wurde die Tätigkeit durch die anderen AG als Werkstudent und Minijob abgerechnet.
1. 'Wie ist der weitere Minijob/die anderen Tätigkeiten in der Vorlesungszeit zu beurteilen wenn die 20 Stunden Grenze / 26 Wochen Regel insgesamt überschritten wird. Ist hier eine sofortige Umstellung erforderlich oder erst nach Überschreitung der 26 Wochen?
2. Wie wäre diese Tätigkeit/weitere Tätigkeiten in der vorlesungsfreien Zeit abzurechnen wenn der zweite Minijob (250,-Euro) auf diese Zeit begrenzt wäre.
3. ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn der diese Tätigkeit auch in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird aber die 20 Stunden Regel insgesamt mit allen Tätigkeiten nicht überschritten wird. Zählt die Tätigkeit als Werkstudent ggf. als Hauptbeschäftigung mit dieser der zweite Minijob addiert werden muss?