Expertenforum - Werkstudent mit über 25 Fachsemester

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent mit über 25 Fachsemester

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen Werkstudenten, der aktuell im 25. Fachsemester seines Bachelor Semesters ist. Ab März 2025 will er mit dem Masterstudium beginnen. Dies wäre dann sein 26. Fachsemester, aber sein erstes Fachsemester im Master Studium. Kann ich den Mitarbeiter noch als Werkstudent ab März 2025 beurteilen?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

    M. Karrasch

  • 02
    RE: Werkstudent mit über 25 Fachsemester

    Hallo MKA,
     
    ob das Studium oder eine Beschäftigung im Vordergrund steht, ist unter Beachtung der Rechtsprechung besonders bei Studenten, die bereits die Regelstudienzeit überschritten haben, sorgfältig zu prüfen.
     
    Um Arbeitgebern einen Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung solcher Personen zu geben, ist bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer von der widerlegbaren Vermutung auszugehen, dass bei einer Studienzeit von bis zu 25 Fachsemestern - je Studiengang - das Studium im Vordergrund steht und deshalb die für beschäftigte Studenten maßgebenden versicherungsrechtlichen Regelungen anzuwenden sind. Fachsemester dokumentieren hierbei die Zeiten des aktuell betriebenen Studiengangs.
     
    Da in Ihrem Sachverhalt der Student nach Abschluss seines Bachelorstudiums ab März 2025 das Masterstudium und somit einen neuen Studiengang aufnehmen will, wären nach unserem Verständnis die Regelungen des Werkstudentenprivilegs grundsätzlich anwendbar.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise eine verbindliche Klärung durch die zuständige Krankenkasse vornehmen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.