Guten Tag,
wir haben einen Studenten mit zwei geringfügigen Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Insgesamt verdient dieser mehr als 538 Euro monatlich. Es gibt keine weitere Hauptbeschäftigung.
Grundsätzlich entsteht bei zwei geringfügigen Beschäftigungen und einem Entgelt von insgesamt mehr als 538 Euro SV-Pflicht.
Kann man hier die Abrechnung als Werkstudent (nur RV-Pflicht) vornehmen, da die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird?
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Liane