Hallo,
einer unserer Werkstudenten plant, sich zusätzlich selbständig zu machen.
Habe ich es richtig verstanden, dass,
- wenn durch beide Beschäftigungen die 20 Std. Grenze (während der Vorlesungszeit) nicht überschritten wird, er weiterhin als Werkstudent gilt /beschäftigt werden kann
- wenn aber die 20 Std. Grenze überschritten wird, ihn auf keinen Fall mehr als Werkstudenten beschäftigen / abrechnen dürfen und beurteilen müssen, ob er als Arbeitnehmer oder Selbständiger (je nach Zeitaufwand + wirtschaftl. Bedeutung) gilt /abgerechnet werden muss?
Und wie ist die korrekte Beurteilung, wenn Einkommen + Zeitaufwand der selbständigen Beschäftigung schwanken und der Student in einem Monat die 20 Std. Grenze überschreitet und in dem anderen nicht?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Micha014