Wir beschäftigen einen Werkstudenten, der die 20-Stunden-Grenze überschreitet. Er arbeitet zu ca. 85% nachts. Damit würde das Studium ja noch im Vordergrund stehen. Nun wird der bis Mitte des Jahres befristete Vertrag um ein Jahr verlängert. Damit würde er über 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten. Ist der Werkstudentenstatus damit verloren? Und wenn ja - ab wann? Ab dem Zeitpunkt zu dem die Verlängerung der Befristung bekannt wurde?
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