Guten Tag,
da wir verschiedene Aussagen von AOK-Mitarbeitern erhalten haben, möchten wir unseren Sachverhalt gerne nochmal von Ihnen beurteilen lassen.
Bei uns wird die Sollarbeitszeit der Werkstudenten generell auf 5 Arbeitstage pro Woche verteilt.
Sollte ein Werkstudent in einer Kalenderwoche eine Arbeitszeit von zum Beispiel 18 Stunden erreicht haben und dann an einem freien Tag noch einen Urlaubstag nehmen wollen (Wertigkeit z.B. 4 Stunden), darf dann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden?
Besten Dank schon im Voraus und freundliche Grüße.