Sehr geehrtes Experten-Team,
Werkstudenten können bis zu 20 Std. in der Woche arbeiten.
Wie ist es anzusehen, wenn ein Werkstudent 19 Std. bei uns arbeitet und zusätzlich noch eine Nebenbeschäftigung ausübt?
Dürfen beide Beschäftigungsverhältnisse die 20 Std. Grenze nicht überschreiten oder ist jedes Beschäftigungsverhältnis als gesondert anzusehen und zu bewerten?
Mit freundlichen Grüßen
PersobueroSC