Hallo,
kann ein Werkstudent neben dem Werkstudentenprivileg zusätzlich von der Midijob-Regelung profitieren? Was würde das konkret bedeuten?
Vielen Dank!
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Hallo,
kann ein Werkstudent neben dem Werkstudentenprivileg zusätzlich von der Midijob-Regelung profitieren? Was würde das konkret bedeuten?
Vielen Dank!
Guten Tag,
auch bei Werkstudenten ist der Übergangsbereich anzuwenden.
Eine Beitragsbelastung ergibt sich bei Werkstudenten nur aufgrund der Rentenversicherungspflicht. Grundsätzlich zahlen Arbeitgeber und Studierende diesen zu gleichen Teilen. Der Beitragsanteil für Studierende fällt jedoch niedriger aus, sofern sie ein Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs von 538,01 bis 2.000 Euro erzielen. Dieser findet auch bei Werkstudenten Anwendung.
In unserem Fachportal finden Sie alle relevanten Informationen zum Midijob:
Übergangsbereich Beiträge | AOK-Arbeitgeberservice
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service