Expertenforum - Werkstudentenprivileg

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  • 01
    Werkstudentenprivileg

    Hallo,

    kann ein Werkstudent neben dem Werkstudentenprivileg zusätzlich von der Midijob-Regelung profitieren? Was würde das konkret bedeuten?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Werkstudentenprivileg

    Guten Tag,
     
    auch bei Werkstudenten ist der Übergangsbereich anzuwenden.
     
    Eine Beitragsbelastung ergibt sich bei Werkstudenten nur aufgrund der Rentenversicherungspflicht. Grundsätzlich zahlen Arbeitgeber und Studierende diesen zu gleichen Teilen. Der Beitragsanteil für Studierende fällt jedoch niedriger aus, sofern sie ein Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs von 538,01 bis 2.000 Euro erzielen. Dieser findet auch bei Werkstudenten Anwendung.

    In unserem Fachportal finden Sie alle relevanten Informationen zum Midijob:
    Übergangsbereich Beiträge | AOK-Arbeitgeberservice


    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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