Hallo Expertenteam,
wir haben einen Werkstudenten, welcher an einer Fernuniversität sein Studium betreibt. Das Werkstudentenprivileg ist in Anwendung. Aufgrund der flexiblen Struktur des Fernstudiums an der IU Internationale Hochschule, ist es den Studierenden im vollen Umfang möglich, sich Studien-, Prüfungs- und studienfreie Zeiten selbst einzuteilen. Mangels Studienplan ist es nicht möglich Semesterferien zu definieren, jetzt gibt der Studierende an in einem Zeitraum X, die Semesterferien frei geplant zu wählen und möchte in dieser Zeit, im Rahmen des Werkstudentenprivilegs in Vollzeit arbeiten.
Ist dies möglich? Kann der Studierenden selbst bestimmte Semesterferien festlegen und damit verbundene Arbeitszeiterhöhung im Sinne des Werkstudentenprivilegs inne haben?
Vielen Dank
mit freundlichem Gruß