Liebes Expertenforum,
für eine Teilzeitstudentin bestätigt die Uni, dass das berufsbegleitende Teilzeitstudium mit einem durchschnittlichen zeitlichen Umfang (Workload = Studium mit Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen) von ca. 25 Stunden/Woche , bei einer Regelstudienzeit von 5 Semestern und 120 Credit points , inkl. 4 Wochen Jahresurlaub ausgeübt wird.
Reicht das als Nachweis aus, dass die Studentin ein Teilzeitstudium mehr als die Hälfte des Studiums in Vollzeit ausübt und damit das Werkstudentenprivileg anwendbar ist soweit auch die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs vorliegen?
Viele Grüße
Referentin1