Expertenforum - Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

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  • 01
    Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Liebes Expertenforum,


    für eine Teilzeitstudentin bestätigt die Uni, dass das berufsbegleitende Teilzeitstudium mit einem durchschnittlichen zeitlichen Umfang (Workload = Studium mit Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen) von ca. 25 Stunden/Woche , bei einer Regelstudienzeit von 5 Semestern und 120 Credit points , inkl. 4 Wochen Jahresurlaub ausgeübt wird.

    Reicht das als Nachweis aus, dass die Studentin ein Teilzeitstudium mehr als die Hälfte des Studiums in Vollzeit ausübt und damit das Werkstudentenprivileg anwendbar ist soweit auch die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung des Werkstudentenprivilegs vorliegen?


    Viele Grüße

    Referentin1

  • 02
    RE: Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Guten Tag,
     
    für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Beschäftigungen von Teilzeitstudenten, die für das Studium die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden, fallen dagegen nicht unter die Werkstudentenregelung. Der Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen – bei einer abstrakten Betrachtungsweise – Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Dies gilt auch, wenn das Teilzeitstudium im Rahmen eines Fernstudiums an einer Fernhochschule durchgeführt wird, nicht dagegen bei einem Fernstudium als Vollzeitstudium.
     
    Die Anwendung des Werkstudentenprivilegs kann demzufolge nur dann Anwendung finden, sofern der Zeitaufwand für das Teilzeitstudium durch einen „geeigneten“ Nachweis für jedes einzelne Semester belegt werden kann.
     
    Wird das Teilzeitstudium als berufsbegleitendes oder berufsintegrierendes Studium durchgeführt, das mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang steht, kommt Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs für die Dauer des berufsintegrierten oder berufsbegleitenden Studiums von vornherein nicht in Betracht. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist dabei unerheblich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Liebes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Gesetzt den Fall es handelt sich vorliegend um kein berufsbegleitendes Studium, sondern um ein "normales" Teilzeitstudium, würde es dann für das Vorliegen des Werkstudentenprivilegs ausreichen, wenn die Uni bestätigt, dass das Teilzeitstudium in einem durchschnittlichen zeitlichen Umfang (Workload = Studium mit Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen) von ca. 25 Stunden/Woche , bei einer Regelstudienzeit von 5 Semestern und 120 Credit points , inkl. 4 Wochen Jahresurlaub ausgeübt wird?


    Viele Grüße

    Referentin 1

  • 04
    RE: Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Guten Tag,
     
    für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nur dann anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht.
     
    Die Anwendung des Werkstudentenprivilegs kann demzufolge nur dann Anwendung finden, sofern der Zeitaufwand für das Teilzeitstudium durch einen „geeigneten“ Nachweis für jedes einzelne Semester belegt werden kann. Sofern dies dem Nachweis entnommen werden kann, kann dies nach unser Auffassung als „geeigneter Nachweis“ den Entgeltunterlagen beigefügt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Liebes Expertenteam,


    genau das ist meine Frage, ob die folgende Bestätigung der Uni aus Ihrer Sicht im konkreten Fall ein geeigneter Nachweis ist, um das Werkstudentenprivileg hier anzunehmen?


    "das Teilzeitstudium wird in einem durchschnittlichen zeitlichen Umfang (Workload = Studium mit Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen) von ca. 25 Stunden/Woche , bei einer Regelstudienzeit von 5 Semestern und 120 Credit points , inkl. 4 Wochen Jahresurlaub ausgeübt."


    Viele Grüße

    Referentin1

  • 06
    RE: Werkstudentenprivileg und Teilzeitstudium

    Guten Tag,
     
    aus unserer Sicht ist die Ihnen vorliegende Bescheinigung ausreichend - für ein nicht berufsbegleitendes - Teilzeitstudium damit das Werkstudentenprivileg Anwendung findet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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