Expertenforum - Werkstudentin

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  • 01
    Werkstudentin

    Hallo liebes Expertenteam,


    gibt es für die Werkstudentenregelung eine Altersgrenze?


    Wir beschäftigen seit zwei Jahren eine Werkstudentin (nur RV-Pflicht im Übergangsbereich)

    mit 19,25 Wochenstunden, die berufsbegleitend in einem FH-Masterstudiengang eingeschrieben ist. Sie wird dieses Jahr 26 Jahre alt.


    Danke für Ihre Untestützung und viele Grüße!



     

  • 02
    RE: Werkstudentin

    Sehr geehrte Frau Ostermeier,
     
    anders als bei der Pflichtversicherung als Student (KVdS) gibt es bei der Anwendung der Werkstudentenregelung keine Altersbeschränkung.
     
    Zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

    Bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung unterstellt bei derart langer Studienzeit, dass kein ernsthafter Studierwille mehr vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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