Expertenforum - Werkstudentin, 30 Jahre alt und 14. Fachsemester beendet

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  • 01
    Werkstudentin, 30 Jahre alt und 14. Fachsemester beendet

    Hallo zusammen,

    kann ich die oben genannte Mitarbeiterin weiter als Werkstudentin mit 0100 abrechnen? Der Arbeitgeber hat doch nichts damit zu tun, dass sie sich eventuell nun freiwillig gesetzlich krankenversichern muss, oder?

    Danke für eine Antwort im Voraus

  • 02
    RE: Werkstudentin, 30 Jahre alt und 14. Fachsemester beendet

    Guten Tag,
     
    zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

    Bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung unterstellt bei derart langer Studienzeit, dass kein ernsthafter Studierwille mehr vorliegt.
     
    Sofern also die Voraussetzungen einer Werkstudententätigkeit vorliegen, können Sie die Studentin als Werkstudentin abrechnen, auch wenn diese ihr 30. Lebensjahr vollendet hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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