Expertenforum - Wertkonto-Freistellung und Krankheit

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  • 01
    Wertkonto-Freistellung und Krankheit

    Liebes Expertenforum,


    wir haben im Zusammenhang mit einer Freistellung aus einem Wertkonto/Teilfreistellung und Langzeiterkrankung die folgenden Fragen:


    Wie verhält es sich bei einer Freistellung aus einem Wertkonto im Falle einer längeren AU, die über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinausgeht? Wie wird hier das regelmäßige Einkommen berechnet, das für die Ermittlung des Krankengelds maßgeblich ist (insbesondere wenn das Freistellungsentgelt nicht 100% des Arbeitsentgelts war)?


    Eine weitere Frage stellt sich für uns zur folgenden Variante: der Mitarbeitende ist nicht in voller Wertkontofreistellung, sondern in Teilfreistellung mit Wertkonto-Aufstockung.


    Interessant wäre zu wissen, was nach Ende der Wertkonto-Teilfreistellung passiert. D.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis wieder im Umfang von 100% besteht, aufgrund Erkrankung nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums aber kein Entgeltfortzahlungsanspruch, sondern Krankengeldanspruch. Wie wird das Krankengeld berechnet?


    Vielen Dank.


    Viele Grüße

    Referentin1

  • 02
    RE: Wertkonto-Freistellung und Krankheit

    Guten Tag.
     
    eine Beantwortung Ihrer Frage(n) ist uns leider nur sehr allgemein möglich, da die vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitregelungen und Wertkonten sehr individuell sind.
    Außerdem ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
     
    Grundsätzlich ist die Berechnung des Krankengeldes auch für Arbeitnehmende mit einer flexiblen Arbeitszeitregelung aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vorzunehmen.
     
    Wir empfehlen Ihnen, den entsprechenden Einzelfall - unter Erläuterung der vertraglichen Vereinbarungen zur Arbeitszeitregelung und Ansparung von Wertguthaben - direkt mit der zuständigen Krankenkasse zu besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam

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