Liebes Expertenforum,
wir haben im Zusammenhang mit einer Freistellung aus einem Wertkonto/Teilfreistellung und Langzeiterkrankung die folgenden Fragen:
Wie verhält es sich bei einer Freistellung aus einem Wertkonto im Falle einer längeren AU, die über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinausgeht? Wie wird hier das regelmäßige Einkommen berechnet, das für die Ermittlung des Krankengelds maßgeblich ist (insbesondere wenn das Freistellungsentgelt nicht 100% des Arbeitsentgelts war)?
Eine weitere Frage stellt sich für uns zur folgenden Variante: der Mitarbeitende ist nicht in voller Wertkontofreistellung, sondern in Teilfreistellung mit Wertkonto-Aufstockung.
Interessant wäre zu wissen, was nach Ende der Wertkonto-Teilfreistellung passiert. D.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis wieder im Umfang von 100% besteht, aufgrund Erkrankung nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums aber kein Entgeltfortzahlungsanspruch, sondern Krankengeldanspruch. Wie wird das Krankengeld berechnet?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Referentin1