Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat Krankengeld bezogen und hat eine Wiedereingliederung im Zeitraum vom 29.04.24-26.05.24 gemacht. Am 27.05.2024 hat die Mitarbeiterin sich erneut krank gemeldet und uns mitgeteilt, es würde sich um eine andere Diagnose handeln.
Wurde die Wiedereingliederung somit erfolgreich beendet, obwohl sie nicht einen Tag vollständig nach der Wiedereingliederung gearbeitet hat? Sind wir als Arbeitgeber gezwungen, erneut Lohnfortzahlung zu leisten oder gilt hier noch die Einheit des Verhinderungsfalles?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung