Expertenforum - Wiedereingliederung

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Wiedereingliederung

    Liebes Expertenteam,

    eine Mitarbeiterin hat Krankengeld bezogen und hat eine Wiedereingliederung im Zeitraum vom 29.04.24-26.05.24 gemacht. Am 27.05.2024 hat die Mitarbeiterin sich erneut krank gemeldet und uns mitgeteilt, es würde sich um eine andere Diagnose handeln.


    Wurde die Wiedereingliederung somit erfolgreich beendet, obwohl sie nicht einen Tag vollständig nach der Wiedereingliederung gearbeitet hat? Sind wir als Arbeitgeber gezwungen, erneut Lohnfortzahlung zu leisten oder gilt hier noch die Einheit des Verhinderungsfalles?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

     

  • 02
    RE: Wiedereingliederung

    Guten Tag,
     
    Ihre Anfrage betrifft – zumindest teilweise – den Bereich Entgeltfortzahlung und damit das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diesbezüglich nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Die im Entgeltfortzahlungsgesetz beschriebenen Ansprüche beziehen sich grundsätzlich auf jede Erkrankung. Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitsunfähigkeitszeiten, welche als Erstbescheinigung – und mit abweichender Diagnose – unmittelbar oder nur unterbrochen durch ein Wochenende an eine andere Erkrankung anschließen. Auch nach einer abgeschlossenen Wiedereingliederung kann dies der Fall sein.
     
    Aufgrund der fehlenden Informationen zum Einzelfall ist uns eine umfassendere Antwort leider nicht möglich. Bitte besprechen Sie die individuellen Gegebenheiten dieses Vorgangs direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam
     

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