Expertenforum - Wiedereingliederung

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  • 01
    Wiedereingliederung

    Guten Tag,


    unser Mitarbeiter hat ein Tag Freizeitausgleich vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit genehmigt bekommen. Nun wird er eine Wiedereingliederung beginnen und der genehmigter Freizeitausgleichtag fällt in dem Zeitraum der Wiedereingliederung. Normalerweise hat man während der Wiedereingliederung kein Anspruch auf Freizeitausgleich. Was passiert mit den Überstunden? Verfallen diese, weil er während der Wiedereingliederung krank ist oder müssen wir ihm die Überstunden wieder gut schreiben?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Wiedereingliederung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sollte es für das Zusammentreffen von bereits festgelegtem Freizeitausgleich wegen zuvor abgeleisteten Überstunden und Krankheit keine gesonderte Vereinbarung, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag geben, verfällt der Freizeitausgleich, wenn der Arbeitnehmer am Tage des Freizeitausgleichs erkrankt. Gleiches gilt auch für die Fälle der Wiedereingliederung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Freizeitausgleich bereits vor Eintritt der Erkrankung oder vor Festsetzung des Wiedereingliederungszeitraums festgelegt war.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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