Guten Tag,
unser Mitarbeiter hat ein Tag Freizeitausgleich vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit genehmigt bekommen. Nun wird er eine Wiedereingliederung beginnen und der genehmigter Freizeitausgleichtag fällt in dem Zeitraum der Wiedereingliederung. Normalerweise hat man während der Wiedereingliederung kein Anspruch auf Freizeitausgleich. Was passiert mit den Überstunden? Verfallen diese, weil er während der Wiedereingliederung krank ist oder müssen wir ihm die Überstunden wieder gut schreiben?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.