Wir haben einen Renter, der für einige Zeit mehr als geringfügig beschäftigt wird. Er hat keinerlei Nebenbeschäftigung, nur den Rentenbezug. Kann ich für die Beschäftigung bei uns Steuerklasse 1 nutzen?
Expertenforum - Wiedereinstellung Rentner nach Austritt
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Wiedereinstellung Rentner nach Austritt
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RE: Wiedereinstellung Rentner nach Austritt
Sehr geehrter Fragesteller,
wir unterstellen, dass es sich bei der Rente um die gesetzliche Altersrente (keine Betriebsrente) handelt. In diesem Fall kann die Beschäftigung beim Arbeitgeber nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen (ggf. Lohnsteuerklasse 1) abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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