Guten Tag,
wir gewähren zukünftig Wünsche nach Arbeitszeitveränderungen bzgl. der Dauer der Arbeitszeit grundsätzlich. Dabei muss die Arbeitszeitverringerung für mindestens 6 Monate durch den Arbeitnehmer festgelegt werden.
Gibt es sozialversicherungsrechtlich hinsichtlich der Jahresarbeitsentgeltprüfungen bei wiederkehrenden Beschäftigungsgradänderungen auf befristete Zeit gewisse Regelungen bei der Jahresarbeitsentgeltprüfung die wir im Prozess zu beachten haben?
Vielen Dank.